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Das deutsche VCDS Forum
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  • Standort
    Tübingen

VCDS

  • Interface
    HEX-NET
  • Vertriebspartner
    PCI
  • Sachkunde Airbag
    Nein

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  1. Also ich würde immer die unlimited kaufen, 3 sind ruck-zuck weg und das Upgrade später kostet deutlich mehr, als wenn man gleich die unlimited kauft. Irgendwann sind eben auch die 10 weg... Gebraucht verkaufen ist immer ein Problem. das wird meistens gelöscht und dann doch lieber direkt bei pci eintauschen.
  2. So nur ein Nachtrag, unter Windows 10 (VMware) läuft VCDS ohne Probleme, zumindest habe ich nichts bemerkt. Wer Fragen hat, darf sich gerne an mich wenden. I
  3. Hallo, ich meinte die 100 Euro, die Ross-Tech für die Umschreibung verlangt vestösst gegen EU-Recht, aber die Summe ist zu klein, als dass sich da jemand wehren würde. Bei den Bankgebühren wurde da schon geklärt, da waren den EU Richtern schon 10 Euro zuviel. Die 41 Euro finde ich ja ok, fremd kaufen und dann an anderer Stelle Support wollen kostet eben - überall. Aber für das reine Umschreiben des Inhabers sind 100 Euro i zuviel... nur so zur Info, der Halterwechsel eines KFZ wird so mit 27-30 Euro berechnet und da werden neue fälschungssichere Dokumente erstellt. Dagegen 100 Euro für einen Wechsel in der Rosstech Datenbank finde ich einfach frech... und irgendeiner bringt die Geräte auch in die EU, damit gelten eben auch die Spielregeln hier. Ich versteh das mit den Clones die für Preise im 2 stelligen Bereich die Entwicklung sabotiert. Der Preis für VCDS hört sich hoch an, aber wenn man öfters was damit macht ist es preiswerter als diverse Clound-OBD Lösungen. Daher unterstütze ich dies auch und habe meines ja legal gekauft. Ich kann mir schon vorstellen, daß bei vielen der Verstand aussetzt wenn es um 40 Euro vs. 700 Euro geht. Die Tippfehler und Übersetzungsfehler in diesen Anzeigen sind ja nicht zu übersehen. Teilweise steht auch drin, daß es keine Orginalsoftware ist. D.h. damit macht man sich auch strafbar und wenn der Zoll sowas in die Finger bekommt, wird es eingezogen. Als ich selber programmiert hatte, wurden time-based bombs verwendet, d.h. das Programm hat den Hack erkannt, aber die ersten Minuten wunderbar gearbeitet und nach x Anwendungen sich aufgehängt oder bewusst falsche Fehler produziert. Das ist für Hacker viel zeitintensiver und nerviger, als wenn der Dongle-Check beim Start gemacht wird. Ich bin nicht Rosstech und würde das programmtechnisch etwas cleverer machen, aber dies muß der Hersteller wissen. Mit der Werbung stimmt es eben auch nicht, man darf, solange man die Dienstleistung "Verleih" im Vordergrund steht den Gegenstand auch beschreiben und z.B. ein Foto des Gerätes (ich würde die Seriennummer schwärzen) verwenden inkl. Logos und dem Hinweis auf den Rechteinhaber (Rosstech). Wenn deine Ansicht stimmt dürfte kein Hersteller dass Wort Windows oder Microsoft in der Werbung verwenden. Die Urteile beziehen sich auf Fälle in denen der Hinweis fehlte oder man als Trittbrettfahrer Profit schlagen wollte. Der Inhaber einer Wort/Bildmarke muss in engen Grenzen den Gerbrauch seiner Marke hinnehmen. Ich verstehe eure Intention nur bestraft ihr eher die ehrlichen Käufer... ja das ist ein ungleicher Kampf und gegen China closes zu kämpfen ist schwer, aber irgendwo war jemand in einem EU Land, der die Sachen unter 50 Euro verkauft. Den könnten man einfacher zur Strecke bringen. (Details schreibe ich dir gerne per PN, man muss solche Clones nicht hier noch fördern).
  4. Hallo, du hast ein nicht exklusives Nutzungsrecht erworben. Da die Software im Dongle geschützt ist, kannst du es auch nicht mehrfach parallel verwenden. Wenn du das ganze gewerblich betriebst mußt du den gewerberechtlichen Teil mit denen StB klären (Kleinstunternehmen ohne Ust, oder eben als Firma mit Ust.). Der Koffer ist wie ein Buch, das du einmal besitzt und diesen Besitz darfst du auch weiterverkaufen. Es wird leider immer auch hier argumentiert, daß nur der Erstkäufer berechtigt ist Support zu erhalten. Dieser Passus ist in DE nichtig und selbst wenn er in den AGBs irgendwo auftaucht, hast du Anspruch auf Support. Die Gebührt von knapp 100 Euro finde ich übertrieben, Aufwand entsteht aber der muß in einem Verhältnis stehen und da ein Case bei Rosstech mit 40$ abgerechnet wird, ist eine Änderung in einer DB bestimmt weniger aufwendig., als einen Case mit Diagnose zu lösen. Zwar sitzt Rosstech in den USA und das einzuklagen ist eher schwer (lohnt sich kaum), aber der Inverkehrbringer in die EU (geht nur mit CE Kennzeichen - alles andere kassiert der Zoll gleich ein), also vermutlich mindestens einer der 4 Distributoren in DE ist da eben auch in der Verpflichtung. Bevor jetzt wieder aber kommen: ich habe selber Software geschrieben und vertrieben und kenne die Rechtslage sehr gut. Wenn man den Daumen drauf haben will, geht das nur mit einem Abo-Modell. Bei einer einmalig erworbenen Lizenz kann man den Support nicht einem Käufer, der die Software und Hardware kauft verweigern. Auch diese Aussage ist sehr dünn... wie bitte soll er das dann bitte beschreiben? Ich biete eine Diagnoselösung für einen bekannten Hersteller an (den ich hier nicht nennen darf), der aber in eine Stadt sich befindet, dies sich aus dem Namen eines wilden Tieres im Wald und einer feudalen Behausung für Könige im Mittelalter zusammensetzt. Hersteller der Software ist eine Firma in den USA dessen Name sich von einem edlen Pferd ableitet? Die Software besteht aus dem 21, 3., 4. und 19. Buchstaben und ich habe die xxx Variante davon... Damit findet niemand die Anzeige - weder der Hersteller noch ein Interessent:-) Für eine Umschreibung darf ich sehr wohl den Namen angeben, wenn es zur Umschreibung der Dienstleistung notwendig ist. Er bewirbt ja nicht die Software sondern den Verleih selber. Zur Sicherheit einen Passus einfügen "die Namen xxx sind Warenzeichen der Firma YY. Wir stehen in keiner geschäftlichen Verbindung zur Firma YY. Die Diagnosesoftware wurde von uns von einem offiziellen Distributor ZZ erworben. Es handelt sich um eine bei der Firma YY auf uns registrierte Hardware und keinen illegalen Nachbau. Der Schwerpunkt der Anzeige ist der Verleih nicht das Produkt. Wenn deine Aussage korrekt wäre, dann würde es viele Werbeanzeigen gar nicht geben. So aktuell wirbt eine Supermarktkette mit einem Seitenhieb auf eines sehr bekannte Drogeriekette und verwendet sogar deren Logo:-) Logos selber sind in der Tat kritischer zu sehen, das muss man nicht verwenden. Was aber erlaubt ist, ein selber (!) gemachtes Foto des Verleihgegenstandes zu verwenden. Ein Foto von einer Homepage zu verwenden geht auch nicht, da der Urheber das Recht hat:-) Zumindest bei meinem Gerät ist auch das blaue Band und der Name des Distributors zu sehen. Die Nachbauer machen sich den Aufwand gar nicht diesen Kleinkrams nachzubauen. Ich verstehe ja, dass man die Nachbauten eindämmen will, aber was spricht dagegen, wenn man sowas offiziell gekauft hat, zu verleihen? Für Privatpersonen, die das Gerät nur ab und zu verleihen ohne gewerbliche Absicht gilt das Markenrecht nicht, hier geht es dann um eine mögliche Verletzung des Urheberrechtes, was etwas preiswerter ist.
  5. Naja sagen wir mal so, der Hersteller will eben keine Gewährleistung oder Zusage geben. Dann kann sich ein Anwender auch nicht beschweren. In der Realität klappt es unter VMWare Fusion 11 wunderbar. Ich kann sogar Handys flachen, da wird direkt auf den USB Chip geschrieben. VCDS HexNET arbeitet wunderbar. Allerdings stecke ich erst das Gerät an den Mac an. Ab und zu kommt nicht der Dialog, ob der Mac oder eine VM das Gerät bekommen soll. Hier einfach auf USB/Virtuelle Machine gehen und dann STMicroelectronics Hex-Net DoIP auswählen und auf "verbinden" gehen. Momentan verwende ich noch Windows7 in der Windows 10 VM habe ich es noch nicht probiert. Hardware ist ein MacBook Pro 2018, d.h da hängt sogar noch ein USB-C <-> USB Hub dazwischen.
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