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Codierungsänderungen in den neuen MQB Fahrzeugen nachweisbar ?


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Hallo,

 

ich habe einen neuen Golf Sportsvan, natürlich noch mit Werksgarantie, und würde gerne einige persönliche Anpassungen vornehmen. Nun sagte mir meine Werkstatt, dass in den neuen Fahrzeugen des MQB die Steuergeräte alle Codierungsänderungen –auch die Rückgängigmachung-  protokollieren und dieses nur Online durch VW ausgelesen werden kann. Da ich meine Garantie nicht riskieren möchte, meine Frage, ob dieser Sachverhalt den Tatsachen entspricht. 

 

Vielen Dank im voraus

 

Okky

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Ich glaube (nicht wissen) eher nicht, dass die Änderungen dokumentiert werden.

 

Ich könnte mir maximal vorstellen, dass geänderte Werte beim Online-Abgleich auffallen. Aber den Abgleich macht ja auch niemand einfach so.

 

im Zweifelsfall hat das halt ein Händler nach deinem Wunsch umcodiert.

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Ich könnte mir maximal vorstellen, dass geänderte Werte beim Online-Abgleich auffallen. Aber den Abgleich macht ja auch niemand einfach so.

 

Audi macht das, auch wenn man nur zur Achsvermessung dahin fährt.

  • Like 1

Bis denn ...

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Audi würde ich auf die Finger klopfen, wenn sie mir ne Codierung "löschen" würden....

 

Kenne jemanden der den Fall bei VW hatte.... Danach ging sein BT Freisprech nicht mehr und Zitat seitens VW: Es gibt keine erdenkliche Möglichkeit dieses zu aktivieren. Er solle sich eine Parot nachrüsten lassen.

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Garantiefälle die wegen Umcodierung abgelehnt werden sind selten. Es gab z.B. eine Generation Schalttafeleinsätze beim A3 8P, die nach Nachrüstung eines Navis und entsprechender Umcodierung Fehlfunktionen hatten (Helligkeit der Displays ließ sich nicht mehr regeln.) Wenn man nun versuchte, hier ein Kombi auf Garantie zu bekommen, kam von Audi die Antwort, das der Softwarefehler bekannt sei , aber diese Kombis gezielt in Fahrzeugen verbaut werden, die kein Navi ab Werk haben. Daher wird Garantie abgelehnt.

 

Wenn aber ein Steuergerät richtig defekt geht, obwohl es vorher mit der geänderten Codierung lief, ist mir kein Fall einer Ablehnung bekannt.

Richtig ist allerdings, das der Originaltester zuerst einen Abgleich der Codierungen mit dem Auslieferungszustand macht und gegebenenfalls korrigiert. 

Daher raten wir, nach Änderung von Codierungen einen Autoscan anzufertigen und dem Bordbuch beizulegen, damit die Änderungen zügig wiederhergestellt werden können.

Andy Vetter @ PCI-Diagnosetechnik GmbH&Co.KG

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Aus aktuellem Anlass: "Warum antwortet mir keiner?" ...oder auch "Wie poste ich richtig?"

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