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Das deutsche VCDS Forum
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Eine kurze Frage zu VCD Can Interface.

 

Da ich einige "Kunden" habe, die besonderen Wert auf beispielsweise der Freischaltung Video in Motion legen, habe ich mir das VCP-Interface mit dem Plugin für DAB als Ergänzung besorgt.

Wird dieses Produkt hier als Konkurrenz und NO GO angesehen oder ist es legitim, die Erfahrungen als Ergänzung zum VCDS einfließen zu lassen?

 

Ich möchte hier nicht unnötig in Fettnäpfchen treten:unsure:

 

John

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Er sprach es aus.

Legt ihm den Stein der Schande an.

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Hallo @JohnHeinrich,

es ist so, dass hinter VCDS der klare Gedanke steckt, damit alles machen zu können, was auch StVO konform ist.
Bzw. sagen wir mal nahezu alles. Denn man könnte sich auch US-Blinker codieren, die bei uns ja garnicht erlaubt sind ..

Dennoch ist aus diesem Grund eben eine VIM Freischaltung oder z.B. die Wegfahrsperre zu deaktivieren, nicht möglich.
Auch allgemein kann man mit VCP sachen anstellen, bei denen unerfahrene Nutzer doch erheblichen Schaden anrichten können, was mit VCDS eben nicht so sein soll.

Und da du hier im VCDS Forum bist, geht es hier auch hauptsächlich um VCDS 😉 
Neue Erfahrungswerte sammeln wir immer gerne, du wirst also nicht gesteinigt, wenn mal das wort VCP fällt, dennoch liegt der Hauptaugenmerk hier bei VCDS 🙂 


Beste Grüße,
Josef

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Aus bisherigen Erfahrungen (was ich hier gelesen habe), würde ich sagen ja. Prinzipiell zu erwähnen, dass etwas mit VCDS nicht umsetzbar ist und man ein anderes Tool benötigt was Funktion XY hat, ist okay. Nennung der Namen scheint allerdings ungern gesehen zu sein.

 

Im englischsprachigen Forum der Firma Ross-Tech (Entwickler von VCDS) ist das etwas liberaler. Dort ist die Nennung und auch Screenshots kein Problem, solange man nicht explizit für dieses Produkt wirbt.

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vor 1 Minute schrieb TBAx:

5920a1a136d34eb874d45a46881802a1e06b7906

Genau der....

 

Restbestand Teer und Federn ist alles beim letzten Clone-User hier draufgegangen.

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Wo habt Ihr nur immer diese Bilder her ?

 

Als Jurist mache ich JohnHeinrich noch darauf aufmerksam, daß Du im Falle eines Unfalles, zivilrechtlich und auch strafrechtlich (mit) verantwortlich bist, wenn der Unfall z.B. darauf zurückzuführen ist, daß der Fahrer sich während der Fahrt ein Video reingezogen hat.

Nur so als Anmerkung. Die Konsequenz Ist ja vielen gar nicht bewußt.

 

Daher auch die Beschränkung in VCDS auf zulässige Änderungen.

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Was man nicht kennt, kann man nicht sehen. -Heinz von Foerster-

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  • 2 Wochen später...

Meine Kinder schauen auf längeren Autofahrten meist Filme. Wenn ich mit denen mal alleine nach Holland düse, sitzt meine Tochter auch vorne und schaut übers iPad. Ist noch wesentlich einfacher, als die Filme vorher noch zu laden und über den internen Monitor wiederzugeben.

Da ich 50 GB als W-Lan im Auto frei habe, läuft viel Amazon Video oder auch mal Fernsehen.

Es liegt doch immer noch in der Verantwortung des Fahrers, womit er sich ablenken lässt. Das Abschalten der VIM ab einer bestimmten Geschwindigkeit dient also nicht der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern lediglich der Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen.

 

Muss eigentlich Apple dafür haften, wenn der Fahrer sich von einem gezeigten Video so ablenken lässt, dass es zu einem Schaden kommt? Vielleicht über einen Neigungssensor in Richtung Fahrerkopf in Verbindung mit GPS-Daten über die gefahrene Geschwindigkeit? 

 

Ich denke, dass durch zu viele Regelungen die Eigenverantwortung auf der Strecke bleibt und natürlich den Berufsstamm der Juristen in die Karten spielt. Ich hatte nur 4 Semester BGB, dachte aber, meine eigene Frau verklagen zu müssen.

Jetzt wird es zu philosophisch, ich glaube aber nicht, dass durch eine Freischaltung von VIM oder das Rauscodieren der Start-Stopp Automatik auch nur ein Reiskörnchen in China davon in Mitleidenschaft gezogen würde.

Meine Start-Stopp Automatik funktioniert folgendermaßen:

November bis Februar kein Stop, danach bis Ende Oktober Dauerstop mit Plane drüber und 52 km täglich mit dem Rad zur Arbeit.

 

Wie gesagt, viele Gesetze und Köche verderben den Brei.....

 

 

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#12 - Geschrieben (bearbeitet)
Am 17.1.2019 um 13:56 schrieb rsk:

Daher auch die Beschränkung in VCDS auf zulässige Änderungen.

Naja....

Auch mit VCDS verwandelst du eine Vorzeige-Gesetzes-Karre in einen wild blinkenden Outlaw-Schlitten, nach dem gefahndet wird.

 

the-homer-inline4.jpg

 

Bearbeitet von hadez16
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#11

Ach so.

Wenn ich gewußt hätte, daß es um Robin Hoodsche grundsätzliche Kritik an unserem Rechtssystem geht, hätte ich mir den Hinweis natürlich gespart.

 

Unter den Prämissen des "radikalen Konstruktivismus" und der "Heisenbergschen Unschärferelation" ist das Prinzip der Kausalität in der Rechtsprechung sowieso absurd.

 

Hadez16,

als Zuchtmeister der Bits und Bytes ist Dir aber schon klar, daß es einen Unterschied macht. ob ich mit einem 13r Schraubenschlüssel halt an allen 13r Schrauben drehen kann oder ich einen 13r Schlüssel auf 14 auffeile und an Schrauben für die strukturelle Integrität drehe.

 

So, genug Zeit auf ein nur peripher VCDS Thema verschwendet.

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Was man nicht kennt, kann man nicht sehen. -Heinz von Foerster-

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#14 - Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten schrieb rsk:

Hadez16,
als Zuchtmeister der Bits und Bytes ist Dir aber schon klar, daß es einen Unterschied macht. ob ich mit einem 13r Schraubenschlüssel halt an allen 13r Schrauben drehen kann oder ich einen 13r Schlüssel auf 14 auffeile und an Schrauben für die strukturelle Integrität drehe.

😄

Nach etwas nachdenken darüber formuliere ich mal um...

Die Macher von VCDS wenden keine Energie auf um damit gezielt Dinge zu ermöglichen, die ganz offensichtlich nicht Gesetzeskonform sind.

Bearbeitet von hadez16
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