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Das deutsche VCDS Forum
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Rahmenbedingungen f gewerblichen Verleih Vermietung d Interfaces


Empfohlene Beiträge

Ich besitze ein HEX-CAN-USB Kabel, welches ich original gekauft habt. Welche Rahmenbedingungen muss ich beachten, wenn ich das Interface verleihen möchte? 

Ich möchte lediglich den Koffer samt Kabel verleihen. 

Welche Rahmenbedingungen muss ich dabei Einhalten? 

Hintergrund der Frage ist, dass einträge auf diversen Kleinanzeigenformen sehr schnell wegen angeblicher "Rechteverletzungen" gelöscht werden.

Besitze ich denn als Besitzer des Interfaces das Recht, das Dongle weiterzugeben?

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Hallo, die Rechtsverletzung tritt ein, wenn mit den Namen VCDS, VCDS PRO oder VAG-COM geworben wird. Natürlich auch wenn geschützte Logos oder Fotos verwendet werden.

 

 

Freischaltungen des SVM bei uns im Haus möglich. Telefonische Anmeldung erwünscht.

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vor 38 Minuten schrieb PCI-Support-Bernhard:

Hallo, die Rechtsverletzung tritt ein, wenn mit den Namen VCDS, VCDS PRO oder VAG-COM geworben wird. Natürlich auch wenn geschützte Logos oder Fotos verwendet werden.

Warum werden denn dann auch anzeigen mit dem Stichwort „VCDES“ oder „VCD“ gelöscht? Deiner Antwort nach wäre das ja ok. 

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vor 3 Minuten schrieb oOEnergyOo:

 

Warum werden denn dann auch anzeigen mit dem Stichwort „VCDES“ oder „VCD“ gelöscht? Deiner Antwort nach wäre das ja ok. 

Meine Anzeige mit dem Diagnosesystem "VCD" hält sich wacker, ich will doch hoffen das bleibt so 👀

Bearbeitet von hadez16
  • Like 1

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@PCI-Support-Josef:

Kann man von euch schriftlich bekommen, dass ausschließlich „VCDS“, VCDS Pro“ und „VAG-COM“ eine Rechtsverletzung darstellen? 

Bisher hatte ich mit den diversen Umschreibungen/Wortspielen keine Probleme, erst seit 2-3 Monaten. Machen kann man da ohne ein Schriftstück aber leider nichts. 

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Hey,

also generell empfehlen wir jedem, der Probleme mit den Anzeigen hat und Services wie @TrodatDD, @hadez16 oder du @oOEnergyOo anbieten will, die Umschreibungen, die Ihr oben schon genannt habt, zu verwenden 😉 

Uns geht es hier nur darum, den Verkauf von VCDS Clones zu unterbinden.
Und da gehen wir genau nach den Kriterien vor, die Bernhard schon genannt hat.
 

vor 25 Minuten schrieb oOEnergyOo:

Bisher hatte ich mit den diversen Umschreibungen/Wortspielen keine Probleme, erst seit 2-3 Monaten. Machen kann man da ohne ein Schriftstück aber leider nichts. 

Irgend ein Markenrechtsverletzendes Logo hast du aber nicht in deinen Beschreibungen oder?
Solange nur Wortspiele verwendet werden, haben wir da nichts dagegen. Wir wollen nur den Clones an den Kragen ☠️
Wurde die Anzeige denn von uns gelöscht? 🤨

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Gerade eben schrieb oOEnergyOo:

Ich schreibe dir mal ne PN. Oder kann man dich auch telefonisch erreichen? Wäre um einiges einfacher 🙂

Entweder PN oder du meldest dich unter: 09442 905603 im Technischen Support 😉 
Da wird der Bernhard am Telefon sein, aber der ist ja bereits involviert 🙂 

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  • 1 Jahr später...
Am 31.7.2019 um 23:25 schrieb TrodatDD:

Ich besitze ein HEX-CAN-USB Kabel, welches ich original gekauft habt. Welche Rahmenbedingungen muss ich beachten, wenn ich das Interface verleihen möchte? 

Ich möchte lediglich den Koffer samt Kabel verleihen. 

Welche Rahmenbedingungen muss ich dabei Einhalten? 

Hintergrund der Frage ist, dass einträge auf diversen Kleinanzeigenformen sehr schnell wegen angeblicher "Rechteverletzungen" gelöscht werden.

Besitze ich denn als Besitzer des Interfaces das Recht, das Dongle weiterzugeben?

 

Hallo,

 

du hast ein nicht exklusives Nutzungsrecht erworben. Da die Software im Dongle geschützt ist, kannst du es auch nicht mehrfach parallel verwenden. Wenn du das ganze gewerblich betriebst mußt du den gewerberechtlichen Teil mit denen StB klären (Kleinstunternehmen ohne Ust, oder eben als Firma mit Ust.). Der Koffer ist wie ein Buch, das du einmal besitzt und diesen Besitz darfst du auch weiterverkaufen. 

Es wird leider immer auch hier argumentiert, daß nur der Erstkäufer berechtigt ist Support zu erhalten. Dieser Passus ist in DE nichtig und selbst wenn er in den AGBs irgendwo auftaucht, hast du Anspruch auf Support. Die Gebührt von knapp 100 Euro finde ich übertrieben, Aufwand entsteht aber der muß in einem Verhältnis stehen und da ein Case bei Rosstech mit 40$ abgerechnet wird, ist eine Änderung in einer DB bestimmt weniger aufwendig., als einen Case mit Diagnose zu lösen. Zwar sitzt Rosstech in den USA und das einzuklagen ist eher schwer (lohnt sich kaum), aber der Inverkehrbringer in die EU (geht nur mit CE Kennzeichen - alles andere kassiert der Zoll gleich ein), also vermutlich mindestens einer der 4 Distributoren in DE ist da eben auch in der Verpflichtung.

Bevor jetzt wieder aber kommen: ich habe selber Software geschrieben und vertrieben und kenne die Rechtslage sehr gut. Wenn man den Daumen drauf haben will, geht das nur mit einem Abo-Modell. Bei einer einmalig erworbenen Lizenz kann man den Support nicht einem Käufer, der die Software und Hardware kauft verweigern.

 

 

 

 

 

 

Am 1.8.2019 um 09:05 schrieb PCI-Support-Bernhard:

Hallo, die Rechtsverletzung tritt ein, wenn mit den Namen VCDS, VCDS PRO oder VAG-COM geworben wird. Natürlich auch wenn geschützte Logos oder Fotos verwendet werden.

 

Auch diese Aussage ist sehr dünn... wie bitte soll er das dann bitte beschreiben?

 

Ich biete eine Diagnoselösung für einen bekannten Hersteller an (den ich hier nicht nennen darf), der aber in eine Stadt sich befindet, dies sich aus dem Namen eines wilden Tieres im Wald und einer feudalen Behausung für Könige im Mittelalter zusammensetzt. Hersteller der Software ist eine Firma in den USA dessen Name sich von einem edlen Pferd ableitet? Die Software besteht aus dem 21, 3., 4. und 19. Buchstaben und ich habe die xxx Variante davon...

 

Damit findet niemand die Anzeige - weder der Hersteller noch ein Interessent:-)

 

Für eine Umschreibung darf ich sehr wohl den Namen angeben, wenn es zur Umschreibung der Dienstleistung notwendig ist. Er bewirbt ja nicht die Software sondern den Verleih selber.

 

Zur Sicherheit einen Passus einfügen "die Namen xxx sind Warenzeichen der Firma YY. Wir stehen in keiner geschäftlichen Verbindung zur Firma YY. Die Diagnosesoftware wurde von uns von einem offiziellen Distributor ZZ erworben. Es handelt sich um eine bei der Firma YY auf uns registrierte Hardware und keinen illegalen Nachbau.

 

Der Schwerpunkt der Anzeige ist der Verleih nicht das Produkt. Wenn deine Aussage korrekt wäre, dann würde es viele Werbeanzeigen gar nicht geben. 

So aktuell wirbt eine Supermarktkette mit einem Seitenhieb auf eines sehr bekannte Drogeriekette und verwendet sogar deren Logo:-)

 

Logos selber sind in der Tat kritischer zu sehen, das muss man nicht verwenden. Was aber erlaubt ist, ein selber (!) gemachtes Foto des Verleihgegenstandes zu verwenden. Ein Foto von einer Homepage zu verwenden geht auch nicht, da der Urheber das Recht hat:-) Zumindest bei meinem Gerät ist auch das blaue Band und der Name des Distributors zu sehen. Die Nachbauer machen sich den Aufwand gar nicht diesen Kleinkrams nachzubauen. 

 

 

Ich verstehe ja, dass man die Nachbauten eindämmen will, aber was spricht dagegen, wenn man sowas offiziell gekauft hat, zu verleihen?

 

Für Privatpersonen, die das Gerät nur ab und zu verleihen ohne gewerbliche Absicht gilt das Markenrecht nicht, hier geht es dann um eine mögliche Verletzung des Urheberrechtes,  was etwas preiswerter ist.

 

 

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Hallo 😉 

 

vor 20 Minuten schrieb wh17:

du hast ein nicht exklusives Nutzungsrecht erworben. Da die Software im Dongle geschützt ist, kannst du es auch nicht mehrfach parallel verwenden.

Die Lizenz ist im Dongle enthalten. Die Software kannst du auf beliebig vielen PCs installieren -das System ist mehrplatzfähig.
 

vor 21 Minuten schrieb wh17:

Es wird leider immer auch hier argumentiert, daß nur der Erstkäufer berechtigt ist Support zu erhalten. Dieser Passus ist in DE nichtig und selbst wenn er in den AGBs irgendwo auftaucht, hast du Anspruch auf Support. Die Gebührt von knapp 100 Euro finde ich übertrieben,

Hier muss man klar differenzieren.
Im VCDS Forum erhält der Erstkäufer (Kunde von PCI) uneingeschränkten Zugriff auf Forum + Wiki. Das ist ein zusätzilcher Bonus, den Kunden, die bei uns kaufen, erhalten.
Diejenigen, die das System privat von jemand anderem kaufen, sind eben keine Kunden von uns und bekommen diesen "Bonus" somit nicht.
Wer trotzdem nicht auf den uneingeschränkten Zugang zum VCDS Forum + Wiki verzichten möchte, kann diesen dann einmalig für ca. 41€ netto buchen.

Nun zum eigentlichen Support:
Es kann jeder -egal ob es ein System von uns ist, ein privat gekauftes System oder eines unserer Mitbwerber- bei uns im Support anrufen oder sich per Kontaktformular / Mail an uns wenden.
Hauptsache es handelt sich um ein originales System. Ob dieser Support dann kostenfrei ist oder nicht, hängt ganz klar vom Einzelfall ab (Ist es nur eine kurze technische Frage, oder soll das komplette Fahrzeug codiert werden, handelt es sich um Kunden von uns oder von Mitbewerbern, etc.)
 

vor einer Stunde schrieb wh17:

Auch diese Aussage ist sehr dünn... wie bitte soll er das dann bitte beschreiben?

Rechtlich ist da nicht viel Spielraum. Der Inhaber der Bild- oder Namensrechte hat hier das sagen.
Es gibt genügend andere Fallbeispiele, in denen Leute z.B. einfach nur Ihre Schmuckstücke im Netz verkaufen wollten und danach vom Hersteller verklagt wurden.
Nochmal: Uns geht es hier sicher nicht um diejenigen, die Ihre original erworbenen Systeme weiterverkaufen wollen -oder auch vermieten.
Das kann jeder gerne mit den oben genannten Umschreibungen machen 👍

Das viel größere Problem sind die Clones und Fälschungen.
Wie viele Nutzer bereits Plagiaten auf den Leim gegangen sind -im Glauben sich ein Original gekauft zu haben- kann man sich nicht vorstellen.
Wir investieren ne menge Zeit darin, Fälschungen möglichst von unserem Markt fern zu halten und gehen dort eben nach den oben genannten Kriterien vor weil es zeitlich auch garnicht anders gehen würde.
Schade, dass uns dadurch nachgesagt wird, dass wir es nicht gerne sehen würden, wenn originale Systeme privat weiterverkauft werden. Das trifft schlicht weg nicht zu.

Ich hoffe, ich konnte hier ein paar Unklarheiten beseitigen 🙂 

Grüße,
Josef

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  • 4 Wochen später...
Am 19.10.2020 um 12:54 schrieb PCI-Support-Josef:

Hier muss man klar differenzieren.
Im VCDS Forum erhält der Erstkäufer (Kunde von PCI) uneingeschränkten Zugriff auf Forum + Wiki. Das ist ein zusätzilcher Bonus, den Kunden, die bei uns kaufen, erhalten.
Diejenigen, die das System privat von jemand anderem kaufen, sind eben keine Kunden von uns und bekommen diesen "Bonus" somit nicht.
Wer trotzdem nicht auf den uneingeschränkten Zugang zum VCDS Forum + Wiki verzichten möchte, kann diesen dann einmalig für ca. 41€ netto buchen.
 

Rechtlich ist da nicht viel Spielraum. Der Inhaber der Bild- oder Namensrechte hat hier das sagen.
Es gibt genügend andere Fallbeispiele, in denen Leute z.B. einfach nur Ihre Schmuckstücke im Netz verkaufen wollten und danach vom Hersteller verklagt wurden.
Nochmal: Uns geht es hier sicher nicht um diejenigen, die Ihre original erworbenen Systeme weiterverkaufen wollen -oder auch vermieten.
Das kann jeder gerne mit den oben genannten Umschreibungen machen 👍

Das viel größere Problem sind die Clones und Fälschungen.
Wie viele Nutzer bereits Plagiaten auf den Leim gegangen sind -im Glauben sich ein Original gekauft zu haben- kann man sich nicht vorstellen.
Wir investieren ne menge Zeit darin, Fälschungen möglichst von unserem Markt fern zu halten und gehen dort eben nach den oben genannten Kriterien vor weil es zeitlich auch garnicht anders gehen würde.
Schade, dass uns dadurch nachgesagt wird, dass wir es nicht gerne sehen würden, wenn originale Systeme privat weiterverkauft werden. Das trifft schlicht weg nicht zu.

 

Hallo,

 

ich meinte die 100 Euro, die Ross-Tech für die Umschreibung verlangt vestösst gegen EU-Recht,  aber die Summe ist zu klein, als dass sich da jemand wehren würde. Bei den Bankgebühren wurde da schon geklärt, da waren den EU Richtern schon 10 Euro zuviel.  Die 41 Euro finde ich ja ok, fremd kaufen und dann an anderer Stelle Support wollen kostet eben - überall.

Aber für das reine Umschreiben des Inhabers sind 100 Euro i zuviel... nur so zur Info, der Halterwechsel eines KFZ wird so mit 27-30 Euro berechnet und da werden neue fälschungssichere Dokumente erstellt. Dagegen 100 Euro für einen Wechsel in der Rosstech Datenbank finde ich einfach frech... und irgendeiner bringt die Geräte auch in die EU, damit gelten eben auch die Spielregeln hier.

 

Ich versteh das mit den Clones die für Preise  im 2 stelligen Bereich die Entwicklung sabotiert. Der Preis für VCDS hört sich hoch an, aber wenn man öfters was damit macht ist es preiswerter als diverse Clound-OBD Lösungen. Daher unterstütze ich dies auch und habe meines ja legal gekauft. Ich kann mir schon vorstellen, daß bei vielen der Verstand aussetzt wenn es um 40 Euro vs. 700 Euro geht. Die Tippfehler  und Übersetzungsfehler in diesen Anzeigen sind ja nicht zu übersehen. Teilweise steht auch drin, daß es keine Orginalsoftware ist. D.h. damit macht man sich auch strafbar und wenn der Zoll sowas in die Finger bekommt, wird es eingezogen. 

 

Als ich selber programmiert hatte, wurden time-based bombs verwendet, d.h. das Programm hat den Hack erkannt, aber die ersten Minuten wunderbar gearbeitet und nach x Anwendungen sich aufgehängt oder bewusst falsche Fehler produziert. Das ist für Hacker viel zeitintensiver und nerviger, als wenn der Dongle-Check beim Start gemacht wird.  Ich bin nicht Rosstech und würde das programmtechnisch etwas cleverer machen, aber dies muß der Hersteller wissen.

 

 

Mit der Werbung stimmt es eben auch nicht, man darf, solange man die Dienstleistung "Verleih" im Vordergrund steht den Gegenstand auch beschreiben und z.B. ein Foto des Gerätes (ich würde die Seriennummer schwärzen) verwenden inkl. Logos und dem Hinweis auf den Rechteinhaber (Rosstech). Wenn deine Ansicht stimmt dürfte kein Hersteller dass Wort Windows oder Microsoft in der Werbung verwenden. Die Urteile beziehen sich auf Fälle in denen der Hinweis fehlte oder man als Trittbrettfahrer Profit schlagen wollte. Der Inhaber einer Wort/Bildmarke muss in engen Grenzen den Gerbrauch seiner Marke hinnehmen. 

 

Ich verstehe eure Intention nur bestraft ihr eher die  ehrlichen Käufer... ja das ist ein ungleicher Kampf und gegen China closes zu kämpfen ist schwer, aber irgendwo war jemand in einem EU Land, der die Sachen unter 50 Euro verkauft. Den könnten man einfacher zur Strecke bringen. (Details schreibe ich dir gerne per PN, man muss solche Clones nicht hier noch fördern).

 

 

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