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Das deutsche VCDS Forum
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Audi A4 BJ 2002 nicht OBD Komp???


Empfohlene Beiträge

Hallo

 

Habe gestern das PCI Diag KKL von Vetter bekommen!

Wollte es an meinen Audi A4 1.8T Bj. 2002 (MkB AVJ) ausprobieren!

Auf OBD II Test geklickt, und dann schreibt er mir dass das Fzg. nicht OBD II nivht kompaktibel ist!!!

Wo liegt da das Problem???

Benutze einen EXSYS PCMCIA to RS 232 Adapter auf einen neueren Notebook!!!

 

 

 

Danke im Voraus!

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@neomxr

 

Welche VAG-COM Version benutzt du?

 

Ein 2002er AVJ muss OBD-2 bzw. EOBD tauglich sein, pauschal wäre das Problem auch beim PCMCIA<>RS232 Adapter zu suchen.

Sebastian

Aktuelle VCDS Version: DE/PCI / DE/DRV / EN

 

Lesenswert: "Warum antwortet mir keiner?" ...oder auch "Wie poste ich richtig?"

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Gast Thomas Falke

Es muß im Fahrzeugschein spätestens ab 2001 drin stehen ob das Fahrzeug OBD2 Fähig ist da der Freund und Helfer die Polizei Geräte bekommt um bei Fahrzeugkontrollen auf Fehler im Motormagemant zu kontrolieren. Ein Fahrzeug wo die Diagnose Leuchte bei der Fahrt erscheint (die MIL Leuchte) gibt einen hinweis darauf das ein Fehler vorliegt.

 

(Das weißt du doch)

 

Die Polizei kann diesen mit den Geräten lokalisieren und dem Kunden eine Starfe auferlegen weil er sein Fahrzeug in einem zustand bewegt der Umweltschädlich ist.

 

Zur Abgasuntersuchung muß der AU Berechtigte den Redinescode Auslesen ob dieser in Ordnung ist odernicht dies geschieht beim AU gerät über den 16 Poligen Diagnosestecker am Fahrzeug

 

Der AU Berechtigete muß die Fahrzeugdaten ins AU Gerät eingeben ohne diese Daten besteht das Fahrzeug nicht die AU .

 

Und es kommt noch Schlimmer wenn man eine AU durchführen will an solch einem Fahrzeug prüft das AU Gerät die Fahrgestellnummer des Fahrzeuges mit der eingegebnen vom AU Prüfer überein diese steht auch auf dem Ausdruck des AU Scheines der (Fahrgestellnummer) kommt es zu abweichungen in der Fahrgestellnummer bei einer Polizeilichen kontrolle kannst du dir doch ausmallen was das für folgen nach sich zieht .

 

Der AU Bericht muß laut Gesetztgeber vom Fahrzeugführer mitgeführt werden.

 

Ausnahme sind Neufahrzeuge. Da gibt es ja noch keine AU Bescheinigung anlso Fahrzeuge älter als drei Jahre.

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Gast
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